VEREINIGTES KÖNIGREICH: UKCA-Kennzeichnung und UK-Zulassungsverfahren

Um bis zum 31.12.2021 Marktzugang in Schottland, England und Wales zu erhalten, wird die CE-Kennzeichnung von Produkten zum Nachweis der Einhaltung der RED-Verordnung als eine Art Übergangsfrist voll akzeptiert. Dies gilt auch für den Fall, dass bei nicht harmonisierter Norm eine EU-Baumusterprüfung (TEC) zum Nachweis der Einhaltung von RED Artikel 3.2 ausgestellt wurde.
Ab dem 01.01.2021 muss ein Hersteller eine UK-Konformitätserklärung (UK DoC*, ähnlich der für die EU) ausstellen, sofern das Produkt die harmonisierten Normen erfüllt, die derzeit nahezu identisch mit denen für die EU** sind. Wenn ein Produkt nicht den harmonisierten Normen entspricht (“nicht benannt”), muss eine britische Konformitätsbewertungsstelle eingeschaltet werden, um ein UKCA-Zertifikat zu erhalten, das die Übereinstimmung mit den UK Radio Equipment Regulations nachweist. Dies kann auch auf freiwilliger Basis geschehen, selbst wenn die vollständige Konformität mit harmonisierten Normen gegeben ist.

Für Nordirland gelten nach wie vor die EU-Vorschriften. Es gibt nur einige kleinere Fälle, in denen weitere Regelungen zu beachten sind (https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukni-marking). Während bis Ende 2021 die Kennzeichnung der Produkte mit dem CE-Logo ausreicht, ist ab 01.01.2022 die Kennzeichnung mit dem UKCA-Zeichen* bei Erfüllung der UK-Vorschriften obligatorisch. Das CE-Zeichen kann gleichzeitig beibehalten werden. Bis zum 31.12.2022 kann die UKCA-Kennzeichnung und Beschriftung mit dem Namen und der Kontaktadresse des Importeurs mit einem temporären Aufkleber oder auf den Begleitpapieren erfolgen, nach diesem Datum muss es als dauerhafte Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht sein***.
* Hinweise zum UK DoC- und UKCA-Zeichen: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking#self-declaration
** Informationen zu den benannten Normen: https://www.gov.uk/government/publications/designated-standards-radio-equipment
*** Informationen zu den Einfuhrbestimmungen: https://www.gov.uk/guidance/placing-manufactured-goods-on-the-market-in-great-britain



Die türkische Behörde für Informationstechnologien und Kommunikation BTK (Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu) hat ihre Regelung zur Einhaltung der RED am 5. November 2020 aktualisiert (Gazette Nr. 31295): https://www.btk.gov.tr/telsiz-arayuz-ozellikleri
Die vom IFT (Instituto Federal de Telecomunicaciones) veröffentlichte technische Anforderung IFT-012-2019 wird am 25. Februar 2021 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Aufforderung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende elektromagnetische Strahlung, die von Telekommunikationsgeräten (öffentliche Kommunikationsnetze) verursacht werden.
Ab dem 22. Februar 2021 wird ein neuer Beschluss der moldawischen Regierung in Kraft treten, der eine Änderung bezüglich der Produktkennzeichnung beinhaltet. Diese Änderung verbietet die gleichzeitige Verwendung der CE-Kennzeichnung und der Moldawien-Kennzeichnung auf einem Gerät.
Ein neues IFT-Konformitätsbewertungsverfahren (PEC-IFT) für Telekommunikations- und Rundfunkprodukte wurde im mexikanischen Amtsblatt veröffentlicht und wird am 25. Februar 2021 in Kraft treten.