Skip to content

WELCHE ECE-REGELUNGEN GIBT ES FÜR FAHRZEUGE?

Die Europäische Wirtschaftskommission (Economic Commission for Europe – ECE) hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Regelwerk für die Konstruktion von Fahrzeugen zu erstellen. ECE-regelungskonforme Fahrzeuge erhalten ein e-Kennzeichen, das für alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauften Fahrzeugkomponenten und Fahrzeuge obligatorisch ist. Durch die Anbringung des e-Kennzeichens auf einem Produkt können Automobilhändler und -hersteller ihre Produkte innerhalb des EWR frei handeln.

WARUM IST ES WICHTIG, EIN E-KENNZEICHEN FÜR IHR PRODUKT ZU ERHALTEN?

Das e-Kennzeichen weist nach, dass Ihr Fahrzeug oder das Bauteil den relevanten EU/ECE-Regelungen entspricht und in der EU sowie in anderen Regionen, welche die ECE-Fahrzeugregelungen unterzeichnet haben, verkauft werden darf. Die EU-Typgenehmigung ist sowohl für ganze Fahrzeuge als auch für eine Reihe von Fahrzeugsystemen und -komponenten obligatorisch.
Zu den Vorteilen eines e-Kennzeichens zählen unter anderem:

  • Einhaltung der EU-Norm für den Erhalt der Zertifizierung
  • Marktzugang zum EU-Markt und zu anderen Regionen, welche die UN/ECE-Regelungen einhalten
  • Erschließung von Wachstumschancen
  • Vermeidung von Produktrückrufen und Umsatzeinbußen

BUREAU VERITAS IST IHR ONE-STOP-LÖSUNGSANBIETER FÜR DEN EINTRITT IN DEN EUROPÄISCHEN AUTOMOBILMARKT

BUREAU VERITAS ist Ihr vertrauensvoller globaler Partner für ECE-regelungskonforme Komponenten in der EU. Unsere Experten vor Ort unterstützen Sie bei der Typgenehmigung und Homologation von einer Vielzahl von Kfz-Systemen (z.B. Heizungs- oder Diebstahlsicherungssystemen), um die relevanten EU-Richtlinien zu erfüllen und sicherzustellen, dass Ihre Produkte mit dem e-Kennzeichen zertifiziert sind.
Unterstützt durch unser globales Netzwerk von Prüfeinrichtungen und Homologationsexperten bieten wir ein umfassendes Angebot an Zertifizierungsdienstleistungen für die e-Kennzeichnung gemäß der folgenden EU-Rahmenrichtlinie:

  • Verordnung (EU) 2018/858 (frühere Richtlinie 2007/46/EG)

DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN FÜR DAS E-KENNZEICHEN

Die Erlangung des e-Kennzeichens beinhaltet eine umfassende Bewertung der Leistung des Produkts sowie eine gründliche Beurteilung der Prüfeinrichtung. Die EU/ECE-Typgenehmigung kann sehr komplex sein, so dass Sie ein unabhängiges, externes technisches Serviceteam bei jedem Schritt unterstützen und sicherstellen kann, dass nichts übersehen wird. Nach Fertigstellung aller technischen Unterlagen und des Prüfberichts und nachdem die Konformität der Produktionsfreigabe gewährleistet ist, wird den Antragstellern ein Typgenehmigungsbogen ausgestellt. Die Hersteller können dann das Typgenehmigungskennzeichen auf ihren konformen Bauteilen anbringen und Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) für Fahrzeuge ausstellen, die diese Bauteile verwenden.

DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN FÜR DAS E-KENNZEICHEN

Unsere EU/ECE-Zertifizierungsdienstleistungen unterstützen Hersteller während des gesamten Homologationsprozesses, unter anderem bei der:

  • Angabe von Homologationsprojekten
  • Beratung über den am besten geeigneten Weg der Prüfzulassung (bei mehreren Optionen)
  • Auswahl der Prüfmuster
  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation (Informationsmappe)
  • Beratung bei Gesetzesänderungen und/oder erforderlichen Aktualisierungen der Genehmigung
Zeichenfläche 1

Zertifizierungs-
verpflichtung

Empfohlen

Zeichenfläche 1

Region
Region

Europa

Wireless / Non-Wireless
Region

Wireless / Non-Wireless

Zeichenfläche 1

Organisation / Behörde
Region

EU Directive

Sie haben weiterführende Fragen oder benötigen ein Angebot? Dann kontaktieren Sie uns.

Weitere Services und Informationen
zu "E-Marking"

Test Services

Weitere Zertifizierungen