MEXICO: Anforderung von SAR-Nachweisen ab 25. Februar 2021
Die vom IFT (Instituto Federal de Telecomunicaciones) veröffentlichte technische Anforderung IFT-012-2019 wird am 25. Februar 2021 in Kraft treten. Sie beinhaltet die Aufforderung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende elektromagnetische Strahlung, die von Telekommunikationsgeräten (öffentliche Kommunikationsnetze) verursacht werden.
Sie wirkt sich auf alle Geräte aus, die für den Einsatz in der Nähe des menschlichen Kopfes, insbesondere der Ohren, vorgesehen sind und in einem Frequenzbereich von 300 MHz bis 6 GHz betrieben werden oder in einem Abstand von =<20cm zum menschlichen Körper in einem Betriebsfrequenzbereich von 30 MHz bis 6 GHz. Diese Prüfung muss von lokalen akkreditierten Laboratorien und Zertifizierungsstellen durchgeführt werden, die eine entsprechende Konformitätsbescheinigung ausstellen.
Für HF-Sender/Transceiver mit einem solchen Anwendungsbereich und einer maximalen Leistung in allen unterstützten Bändern von 20 mW (13 dBm) ist eine lokale Prüfung nicht zwingend erforderlich. Allerdings muss die Konformität mit anderen Normen wie EN 62209-1 oder EN 62209-2 nachgewiesen werden.
Die Erfüllung der EN 62209 wird bei Anträgen ab dem 25. Februar für die Ausstellung eines neuen Type Approval Certificate durch das IFT benötigt. Verlängerungen von bestehenden Zertifikaten (Renewals) sind davon nicht betroffen.