TÜRKEI: Änderung der Importregelung ab November 2020
Die türkische Behörde für Informationstechnologien und Kommunikation BTK (Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu) hat ihre Regelung zur Einhaltung der RED am 5. November 2020 aktualisiert (Gazette Nr. 31295): https://www.btk.gov.tr/telsiz-arayuz-ozellikleri
Daraus folgt, dass für Produkte, die auf den Markt gebracht werden, die CE-Konformitätserklärung (CE DoC) in die türkische Sprache übersetzt werden muss, ebenso wie die Gebrauchsanweisung neben den Sicherheitsinformationen. Eine vereinfachte (oder mehrsprachige) CE-Konformitätserklärung sollte um den türkischen Schriftpassus erweitert werden (wie für andere EU-Sprachen üblich). Eine vollständig übersetzte CE-DoC sollte auf der Webseite des Herstellers verfügbar sein, worauf in der vereinfachten CE-DoC hingewiesen wird.