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Aktualisierung der Typgenehmigungsvorschriften in der Ukraine – Übergang zu RED – tritt ab dem 1. April 2019 in Kraft

Veröffentlicht am 26 November 2018

Aktualisierung der Typgenehmigungsvorschriften in der Ukraine – Übergang zu RED – tritt  ab dem 1. April 2019 in Kraft

Aufgrund neuer Vorschriften in der Ukraine und des Übergangs zu den RED-Vorschriften wird das Zertifizierungsverfahren gemäß der Entscheidung der Nationalen Kommission für Kommunikationsregelung der Ukraine Nr. 117 und der Technischen Regelung für Funkgeräte, Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 355, leicht geändert. Um diese ab dem 1. April 2019 einzuhalten, ist es notwendig, ein “TYPE EXAMINATION CERTIFICATE” als Genehmigung für die Verwendung von HF-Geräten zu erhalten.

Um die wichtigsten Änderungen für den Typgenehmigungsprozess zusammenzufassen, geben wir im Folgenden Antworten auf sechs FAQs:

 

Frage 1: Gibt es neben der Baumusterprüfbescheinigung noch Dokumente, die die Einhaltung der neuen Vorschriften belegen?

Ab dem 1. April muss ein lokaler Vertreter eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) in ukrainischer Sprache auf der Grundlage der ukrainischen nationalen Prüfberichte ausstellen. Wenn ein Dritter als lokaler Vertreter benötigt wird, kann 7layers optionale Unterstützung anbieten.

Das ukrainische DoC ist gleichwertig mit dem DoC nach RED in Europa, die Vorschriften für diese Dokumente sind nahezu identisch. Die Hauptidee dieses Dokuments ist es, die technische Konformität mit den ukrainischen Anforderungen (die inzwischen den RED-Anforderungen sehr ähnlich sind) zu erklären.

 

Frage 2: Werden Baumusterprüfbescheinigungen mit begrenzter Gültigkeit ausgestellt?

Für die nach den neuen Regeln freigegebenen Baumusterprüfbescheinigungen gibt es keine Einschränkung.

Frage 3: Wann werden die neuen Vorschriften in der Ukraine in Kraft treten?

Neue Regeln wurden im Dezember 2017 veröffentlicht und treten ab dem 1. April 2019 in Kraft.  Der Zeitraum zwischen dem 1. April 2018 und dem 1. April 2019 gilt als Übergangszeitraum.

Ab Anfang April 2018 begannen die Behörden und Labors in der Ukraine, die meisten Prüfberichte, Zertifikate und DoCs nach den neuen Vorschriften freizugeben. In Einzelfällen während der Übergangszeit basierten die Zertifizierungsbewertungsstellen (CAB) ihre Genehmigungsergebnisse jedoch noch vor April 2018 auf den Regelungen.

Frage 4: Woher weiß ich, ob mein Genehmigungsergebnis den neuen Vorschriften entspricht?

Für Ihre gültigen Genehmigungen muss ein Erneuerungsprozess eingeleitet werden, um der Technischen Verordnung über Funkanlagen, Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 355, zu entsprechen. Für alle zwischen dem 1. April 2018 und dem 31. März 2019 erteilten Genehmigungsergebnisse ist die Einhaltung der überarbeiteten ukrainischen Vorschriften zu überprüfen. Wenn die Einhaltung der technischen Vorschriften für Funkgeräte, der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 355 und der RED Normen ausdrücklich in der “Baumusterprüfbescheinigung” und der zugehörigen DoC erwähnt wird, entspricht Ihr Genehmigungsergebnis bereits den neuen Anforderungen und es ist keine Aktualisierung erforderlich.

Frage 5: Was sind die zusätzlichen Anforderungen (neben den RED Anforderungen) für das Genehmigungsverfahren nach den neuen Vorschriften?

-Das DoC (ukrainisch, vollständig oder kurz) oder ein Verweis darauf, z.B. als Weblink, muss Teil des Benutzerhandbuchs sein. Während der Übergangszeit bis zum 1. April 2019 genügt es, wenn das Genehmigungsverfahren eine Erklärung abgibt, dass diese Bedienungsanleitung verfügbar sein wird, sobald das Produkt in Verkehr gebracht wird.
-Das Benutzerhandbuch muss in der Landessprache vorliegen. Neben den üblichen Werten (Herstellername, Adresse, Modellname) sind der Betriebsfrequenzbereich und die maximale Ausgangsleistung in der Landessprache sowie ein lokaler Ansprechpartner des nationalen Garantiedienstleisters zu nennen.
Die CE-Risikobewertung in ukrainischer Sprache ist Teil der Konformitätsdokumentation.
-Erfüllt ein Gerät bestimmte von der Frequenzverwaltungsbehörde NKRZI festgelegte Kriterien, müssen der Hersteller und der lokale Vertreter in das nationale Register der Behörde eingetragen werden. Von den Geräten in unserem Tätigkeitsbereich benötigen nur Radargeräte diese Registrierung.*
-Für Unternehmen mit Sitz in der EU: PoA vom Hersteller an den lokalen Vertreter, unterzeichnet von einer autorisierten Person in der Geschäftslizenz (wenn von einer anderen Person unterzeichnet, Apostil erforderlich) ist obligatorisch.
-Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU: PoA vom Hersteller bis zum lokalen Vertreter mit Apostille ist obligatorisch.

 

Frage 6: Wird es Änderungen bei der Kennzeichnung des Produkts geben?

– Die CAB-Nr. ist nicht mehr Bestandteil der Kennzeichnung, lediglich das nationale Logo ist obligatorisch.

– Der NKRZI-Registrierungscode muss auf der Produkt-/Verpackungs-/Benutzeranleitung angegeben werden.

 

Alle Angaben gelten unter Vorbehalt, da Änderungen durch die nationalen Behörden noch bis zum 1. April 2019 möglich sind.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung durch unsere Experten für Typprüfung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte unter: info@7layers.com.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung und Umsetzung komplexer Typgenehmigungsverfahren.

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