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ATEX:

Aufbauschulung
für Ex-Beauftrage

Überblick

Die Aufbauschulung für Ex-Beauftragte stellt ein Aufbauseminar zu der Spezialschulung für Ex-Beaufragte dar. Die Schulung beschäftigt sich mit den Veränderungen, die sich durch die Normenumstellung der ISO 9001 ergeben. Sie beleuchtet weiterhin die Auswirkungen auf die ergänzenden Anforderungen nach EN ISO IEC 80079-34. 

Die Rolle des Ex-Beauftragten in seiner Schnittstellenfunktion wird vor dem Hintergrund der Inhalte der Spezialschulung weiter vertieft. Weiterhin beleuchtet die Schulung den Themenkomplex Installation im explosionsgefährdeten Bereich sowie die Neuerungen im nichtelektrischen Explosionsschutz durch die neuen Normen EN ISO 80079-36 und -37. Es wird weiterhin ein Überblick über die Elektrostatiknormen IEC 60079-32-1 und IEC 60079- 32-2 gegeben.

Ziele des Seminars

  • Vertiefung Grundlagenwissen aus der Spezialschulung

Für wen ist das Seminar geeignet?

Das Seminar setzt Grundkenntnisse im Explosionschutz voraus, wie sie z.B. in der Spezialschulung für Ex-Beauftragte vermittelt werden. Geeignet ist die Schulung speziell für herstellerseitige Explosionsschutzbeauftragte sowie für weitere herstellerseitig verantwortliche Personen.

Seminarinhalte

  • Die neue ISO 9001: Wichtige Neuerungen und Änderungen
  • Der Einfluss der Änderungen auf die EX QM nach EN ISO IEC 80079-34
  • Vorstellung der neuen EN ISO IEC 80079-34. Tipps zur Umstellung sowie während der Übergangszeit
  • Die Rolle des Ex-Beauftragten: Stimmige Kommunikation in kritischen Situationen n Installation von Geräten im explosionsgefährdeten Bereich.
  • Nichtelektrischer Explosionschutz: Die neue Normen EN ISO 80079-36 und -37. 
  • Die neuen Elektrostatiknormen IEC 60079-32-1 und IEC 60079-32-2

Das Seminar erstreckt sich über 2 Tage.

Termin

20.-21.10.2020

Veranstaltungsort

Bad Wörishofen

Teilnahmegebühr

690€ pro Person

Referent*in

Thomas Lammel

Kursdauer

1,5 Tage

Uhrzeit

Tag 1: 09:00-17:00 Uhr
Tag 2: 08:30-12:00 Uhr

Seminar-Anmeldung

AGBs Seminar-Anmeldung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE
DURCHGEFÜHRT VON BUREAU VERITAS CONSUMER PRODUCTS SERVICES GERMANY GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare sowie die dazugehörigen Lehrmaterialien, die vom Kunden bei
Bureau Veritas Consumer Products Services Germany GmbH (Bureau Veritas CPS) beauftragt oder bestellt werden.
1.2 Mit der Auftragserteilung an Bureau Veritas CPS gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Seminare als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Änderungen der AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn
der Kunde trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden entfalten keine Rechtswirkungen.

2. Anmeldung und Bestellung
2.1 Die Anmeldung durch den Kunden hat entweder schriftlich per Post oder Fax oder online (www.bureauveritas.de/cps; email) zu erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, an dem Seminar teilnehmen zu wollen. Der Kunde erhält von Bureau Veritas CPS unverzüglich
eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung.
2.2 Die Teilnehmerplätze sind immer begrenzt; sie werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

3. Teilnahmegebühren und Preise
3.1 Alle von Bureau Veritas CPS angegebenen Teilnahmegebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Teilnahmegebühren beinhalten die Kosten für das Seminar, ausführliche Arbeitsunterlagen, Qualifikationsnachweis, Getränke und Pausenverpflegung.
3.3 Nimmt der Teilnehmer/ -in mit einem Gutschein teil, entfallen die Teilnahmegebühren für das auf dem Gutschein ausgewiesene Seminar. Der Gutschein
ist nicht übertragbar und gilt nur für die auf dem Gutschein genannte Person.

4. Rechnungsstellung
Sofern in der Rechnung nicht anders bestimmt, sind Rechnungen von Bureau Veritas CPS binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Einlösen eines Gutscheins
5.1 Der Gutschein muss schriftlich (per Post / Fax / Email) bei Bureau Veritas CPS eingelöst werden.
5.2 Mit der Einlösung des Gutscheins meldet sich der Telinehmer / -in verbindlich zu dem Seminar an, welches auf dem Gutschein aufgeführt ist.

6. Hotelkosten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Seminarzeit trägt der Kunde.

7. Durchführung
7.1 Seminare werden erst nach Erreichen der Mindestanzahl von Teilnehmern durchgeführt.
7.2 Bureau Veritas CPS behält sich den Wechsel von Referenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programm-ablauf
vor. Der Kunde wird stets rechtzeitig über eintretende Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
7.3 Der Kunde hat ferner keinen Anspruch auf Ersatz eines durch ihn bzw. eines seiner Teilnehmer versäumten Seminartages.

8. Stornierungen
8.1 Stornierungen von Seminarteilnahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Fax oder Email ausreichend).
8.2 Der Kunde kann kostenlos seine Teilnahme an einem Seminar stornieren, sofern Bureau Veritas CPS die Stornierung spätestens vier (4) Wochen vor
Beginn eines Seminars zugeht. Bei Stornierungen, die später als vier (4) Wochen vor Beginn eines Seminars bei Bureau Veritas CPS eingehen, behält Bureau
Veritas CPS es sich vor, die Berechnung einer Stornogebühr von 30 % der Teilnahmegebühr zu erheben.
8.3 Bei Teilnahme mit einem Gutschein entfällt die Stornogebühr von 30 %, die Stornofrist von vier (4) Wochen sowie die Schriftform aus Punkt 6.1 bleiben
bestehen.

9. Umbuchungen
Umbuchungswünsche sind vom Kunden schriftlich (Fax oder Email ausreichend) mitzuteilen. Umbuchungen sind jedoch vom Einzelfall abhängig und daher
ausschließlich auf Grundlage von Kulanz seitens Bureau Veritas CPS möglich.

10. Urheberrechte
Der Kunde erhält im Zusammenhang mit den Seminaren umfangreiche Unterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei
Bureau Veritas CPS bzw. dem jeweiligen Urheber. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch
Bureau Veritas CPS nicht gestattet.

11. Haftung
11.1 Wird ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen, die Bureau Veritas CPS zu vertreten hat, abgesagt, so werden bereits gezahlte
Teilnahmegebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.2 Bureau Veritas CPS haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die vom Kunden bzw. seinen Mitarbeitern zu den Seminaren mitgebrachten Gegenstände.

12. Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Verantwortlicher: Für die Datenerhebung und Verarbeitung ist die Bureau Veritas Consumer Products Services Germany GmbH verantwortlich. Wir verarbeiten die Daten Akademischer Titel, Vorname, Name, Geburtsdatum, Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, E-mail Adresse, Angaben zu Produkten in Bezug auf den Seminarinhalt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten.

Datenempfänger: Alle Daten, die uns im Zusammenhang mit der Seminaranmeldung zur Verfügung gestellt werden, werden nicht weitergereicht.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Herr Dr. Uwe Schläger, datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, Tel. 0421 69 66 32 0, Fax 0421 69 66 32 11, E-Mail office@datenschutz-nord.de

Rechte der betroffenen Person: Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e (Datenverarbeitung zur behördlichen Aufgabenerfüllung bzw. zum Schutz des öffentlichen Interesses) oder lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Schwerin ist die zuständige Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin, Johannes-Stelling-Str. 21, 19053 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de

Stand: 24.05.2018

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Vielen Dank für Ihre verbindliche Teilnahme an unserem Seminar:
20.-21. Oktober 2020 I ATEX: Aufbauschulung für Ex-Beauftragte

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