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Neuerungen bei Typengenehmigungsvorschriften in China

Veröffentlicht am 7 March 2019

Aktuelles zu den Typgenehmigungsvorschriften in China

Der Aktionsplan zur Förderung der flächendeckenden Einführung des Internetprotokolls Version 6 (IPv6) wurde am 26. November 2017 vom General Office of the CPC Central Committee and the General Office of the State Council veröffentlicht. Der Entwurf des 13. 5-Jahresplans für die nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung, der Entwurf der nationalen Strategie zur Entwicklung der Informatisierung und der nationale Informationsplan für den 13. 5-Jahresplan entwickeln diesen Aktionsplan. Alle Netzwerkprodukte, die auf dem chinesischen Festland verwendet werden, einschließlich Mobiltelefone, Endgeräte, Switches, Faxgeräte, Videokonferenzengeräte etc., sollen IPv6 unterstützen, sofern sie das IP-Protokoll unterstützen. Nach dem 01. Dezember 2018 müssen die Netzwerkprodukte, die die NAL/MII-Zulassung (Ministry of Industry and Information) erhalten, IPv6 unterstützen. Netzbetreiber benötigen ab dem 01. Oktober 2018 Endgeräte, die sowohl IPv4 als auch IPv6 unterstützen. Für die Geräte (ohne IPv6), die bereits vor dem 01. Dezember 2018 die NAL/MII-Zulassung erhalten und die Zertifikate noch gültig sind, kann der Kunde selbst über die Software auf IPv6 aktualisieren. Nachdem die Zertifikate ungültig geworden sind, kann er eine neue NAL/MII-Applikation erstellen, um IPv6 hinzuzufügen.

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